Das Widerrufs- und Rückgaberecht gilt ausdrücklich nicht, wenn es sich um für den Kunden individuell gefertigte Ware handelt (wie z.B. Ballonaufdruck, Sonderformen, technische Artikel etc.).
Informationen über die
Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht
Allgemeine Bedingungen
§ 2 Anerkennen der Geschäftsbedingungen
Durch die Betätigung der "Jetzt bestellen"-Schaltfläche akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen von C.I.V Ballonpoint Commerziellen Internet Vertrieb (kurz C.I.V Ballonpoint genannt) und verpflichtet sich, diese zu beachten.
§ 3 Datenschutz
Die von C.I.V Ballonpoint im Rahmen der Vertragsdurchführung erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Marketingzwecke von C.I.V Ballonpoint genutzt. Der Kunde erklärt hierzu seine Einwilligung.
§ 4 Haftung
(1) C.I.V Ballonpoint haftet für Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
(2) Eine Schadensersatzhaftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsnormen bleibt von der vorstehenden Bestimmung unberührt.
(3) Die Haftung für von C.I.V Ballonpoint zu vertretenden Verzug, anfängliches Unvermögen und Unmöglichkeit ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden mußte. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn C.I.V Ballonpoint eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt. (4) Eine erweiterte Haftung von C.I.V Ballonpoint für Schäden durch Nichtzustandekommen von Verträgen ist ausgeschlossen; dieses gilt insbesondere beim Nichtzustandekommen wegen Lieferunmöglichkeit.
Verkauf
§ 5 Zustandekommen von Verträgen; Vertragsinhalt
(1) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. C.I.V Ballonpoint ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot anzunehmen. C.I.V Ballonpoint wird den Zugang der Bestellung unverzüglich durch e-mail an die von dem Kunden mitgeteilte e-mail Adresse bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, die Annahmeerklärung kann jedoch mit der Zugangsbestätigung verbunden werden.
Sofern C.I.V Ballonpoint das Kaufangebot nicht annimmt, verpflichtet sich C.I.V Ballonpoint, den Kunden unverzüglich, spätestens nach 10 Werktagen, hierüber zu informieren.
(2) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. C.I.V Ballonpoint übernimmt für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr. Hinsichtlich des Umfangs und der Art der Lieferung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben verbindlich.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung und/oder Annahmeerklärung C.I.V Ballonpoint unverzüglich mitzuteilen
(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; eine eventuell bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich rückerstattet.
§ 6 Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang
(1) C.I.V Ballonpoint liefert die Ware gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Ist ein Liefertermin mit dem Kunden vereinbart, wird C.I.V Ballonpoint diesen Termin nach bestem Vermögen einhalten. C.I.V Ballonpoint ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen und diese zu fakturieren.
(2) Ist C.I.V Ballonpoint auf Grund von bei C.I.V Ballonpoint bzw. deren Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, Arbeitsausständen, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Fällen höherer Gewalt ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran gehindert den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin zu liefern bzw. entsprechende Leistungen zu erbringen, verlängern sich diese Termine und Fristen entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen an, können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
(3) Ist C.I.V Ballonpoint mit einer Lieferung in Verzug, muß der Kunde C.I.V Ballonpoint zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von zwei Wochen setzen.
(4) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald C.I.V Ballonpoint bzw. deren Lieferanten die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Auslieferung bestimmten Person übergeben hat. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(5) Bei Voraus- bzw. Anzahlung per Verechnungsscheck wird die Ware erst nach 4 Werktage nach Wertstellung auf unserm Konto versendet, bzw. mit der Auftragsausführung begonnen.
§ 7 Verzug des Kunden
Kommt der Kunde mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte in Verzug, so ist C.I.V Ballonpoint berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Kann C.I.V Ballonpoint einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist C.I.V Ballonpoint berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 8 Zahlungsbedingungen, Kosten
(1) Die Zahlung der Ware erfolgt mittels Vorkasse, Rechnung, Lastschriftverfahren oder per Nachnahme.
Beim Lastschriftverfahren: Es ist unbedingt auf ausreichende Deckung Ihres Kontos und darauf, dass Ihre Konto-Nr. richtig angegeben wird. Bei Rückgabe unserer Lastschrift fallen Gebühren an, die wir an Sie weiter berechnen müssen!
Wird auf Grund besonderer Vereinbarung gegen Rechnung geliefert, so ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von C.I.V Ballonpoint anerkannt sind.
(3) Übt der Kunde ein ihm gemäß § 3 des Fernabsatzgesetzes zustehendes Widerrufsrecht aus, so hat er bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(4) C.I.V Ballonpoint ist in diesem Fall berechtigt, für die Überprüfung der zurückgesandten Ware auf verkaufsfähigen Zustand eine Aufwandspauschale zu erheben.
(5) Bei Versand per Nachnahme erhöht sich der Gesamtpreis um Euro 9,-- innerhalb Deutschland, wird im Bestellformular je nach Zahlungsart und Gewicht angegeben. (Einzugsgebühr des jweiligen Zustellers.)
Der Versand erfolgt üblicherweise durch GLS Privat-Paketdienst.
Wenn Postversand gewünscht wird, muß dies im Feld - Weitere Angaben - vermerkt werden
(6) Bei Zahlung per Verrechnungsscheck gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Betrag mit tatsächlicher Wertstellung (i.d.R. 7 Werktage) unserem Konto gutgeschrieben ist.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) C.I.V Ballonpoint behält sich das Eigentum an allen von ihr ausgelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie sonstiger Forderungen, die C.I.V Ballonpoint gegen den Kunden in unmittelbarem Zusammenhang mit der gelieferten Waren nachträglich erwirbt, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Vor Übergang des Eigentums wird der Kunde über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von C.I.V Ballonpoint verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes, hat der Kunde C.I.V Ballonpoint dies sofort schriftlich mitzuteilen und den Dritten unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum von C.I.V Ballonpoint hinzuweisen.
(2) Bei Zahlungsverzug - auch hinsichtlich eines fälligen Teilbetrages - und bei anderem vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, ist C.I.V Ballonpoint berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
(3) Solange der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet,
a) die Ware pfleglich zu behandeln sowie
b) einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, etwaige Beschädigung der Ware oder deren Vernichtung C.I.V Ballonpoint und/oder
c) einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel
unverzüglich anzuzeigen.
(4) C.I.V Ballonpoint ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung einer der in Ziff. 3 genannten Verpflichtungen vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.
(5) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt C.I.V Ballonpoint bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. C.I.V Ballonpoint nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. C.I.V Ballonpoint behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
(6) Der Kunde stimmt zu, dass z.B. Fehldrucke als 2.-Wahl-Ware ohne Zustimmung des Kunden weiter verkauft werden darf.
§ 10 Urheberrechte
(1) Für die Prüfung des Rechts der Vervielfätigung der Druckvorlagen ist der Kunde (Auftraggeber) allein verantwortlich.
(2) Einer Veröffentlichung der von uns bedruckten Werbeballons auf unseren Webseiten stimmt der Kunde (Auftraggeber) ausdrücklich zu. Ein Link zu seiner Webseite kann auf Wunsch angebracht werden.
§ 11 Gewährleistung
(1) C.I.V Ballonpoint gewährleistet, daß die gelieferte Ware nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit, beispielsweise bei handelsüblichen oder geringen, technisch nicht vermeidbaren Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessungen, Ausstattung, Gewicht oder Design, bleibt außer Betracht.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden (gilt nicht für Ballon- und Latexwaren). Etwaige Mängel sind vom Kunden sofort C.I.V Ballonpoint schriftlich mitzuteilen.
(3) Liegt ein von C.I.V Ballonpoint zu vertretender Mangel vor, so ist C.I.V Ballonpoint nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Gelingt ein erster Nachbesserungsversuch innerhalb angemessener Frist nicht und schlagen auch zwei weitere Nachbesserungsversuche fehl, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. (4) Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschl. entgangenem Gewinn und wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen, sofern nicht in § 4 eine anderweitige Regelung vorgesehen ist.
